Praxis - Es lebe das Detail!
Bauwerksabdichtungen sind keine Routine, sondern bedürfen der Detailplanung. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 1.10.2015 (Az. 22 U 48/15)
In dem Fall ging es um die Abdichtung einer Tiefgaragenrampe, die vor dem Eintritt von Feuchtigkeit aus dem Erdreich geschützt werden sollte. Nachdem die ursprünglich vorgesehene Art der Ausführung verworfen worden war, da das ausführende Unternehmen diese nicht als zielführend erachtete, wurde die Planung geändert. Mit den nur mündlichen Arbeitsanweisungen gaben sich die Richter des OLG Düsseldorf nicht zufrieden. Sie vertraten die Ansicht, dass bei einer solchen Maßnahme nicht auf eine Detailplanung verzichtet werden könne, da eine ordnungsgemäße Bauüberwachung ohne diese nicht möglich sei.