Praxis - EnEV 2014 – Was ist neu?
Ab 01. Mai tritt die novellierte EnEV 2014 in Kraft, die im wesentlichen neue Vorgaben für das Bauen und für den Energieausweis beinhaltet. Damit setzt der Bund die EU-Richtlinie EPBD 2010 um. Die wichtigsten Änderungen und was Sie bei Neubauten beachten müssen lesen Sie hier.
Wichtige Änderungen für Neubauten
Änderungen, die Sie als Architekt beachten müssen, gibt es für Neubauten. Ab 01.01.2016 müssen die energetischen Anforderungen angemessen und wirtschaftlich vertretbar angehoben werden. Bezogen auf den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs erwartet der Gesetzgeber eine Anhebung um durchschnittlich 25 Prozent. Bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle (zulässiger Wärmedurchgangskoeffizient) sind durchschnittlich 20 Prozent vorgeschrieben.
Ab 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für neu zu errichtende Behördengebäude gilt dies bereits ab 2019. Konkrete Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden will der Gesetzgeber rechtzeitig vorlegen.
Austausch von Heizkesseln
Bei der Sanierung von Bestandsbauten ändert sich nichts, da die EnEV 2009 als energetisch ausreichend angesehen wird. Allerdings müssen nun auch Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre) ausgetauscht werden, die vor 1985 bzw. vor mehr als 30 Jahren installiert wurden. Bisher galt die Regelung nur für Kessel, die vor 1978 eingebaut worden waren. Betroffen davon sind aber ausschließlich Konstanttemperaturheizkessel. Von der Regel ausgenommen sind die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit mindestens einer Wohnung zur Eigennutzung in der betreffenden Immobilie (Stichtag 01.02.2002). Wechselt der Eigentümer, muss dieser allerdings innerhalb von zwei Jahren einen Austausch vornehmen, sofern es sich um einen Konstanttemperaturheizkessel handelt.
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