ibr News - Werkvertragsrecht #04/2016
Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger Schadensersatzansprüche?
Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen. Davon geht das OLG Dresden aus und schließt sich damit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (IBR 2014, 114) an. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.
OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13;
BGH, 18.11.2015 - VII ZR 317/14 (NZB zurückgewiesen)