ibr News - Vergabe #17/2014
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt. Das hat das OLG Koblenz am 15.08.2014 entschieden.