ibr News - Vergabe #13/2014
Lohnkosten des Bauleiters dürfen in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden!
Die Baustellengemeinkosten können dann in die Baustelleneinrichtung eingerechnet werden, wenn die Auslegung des Leistungsverzeichnisses dies zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Position "Baustelle einrichten" auch die Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte und Einrichtungen umfasst. Besteht keine eindeutige anderweitige Kalkulationsvorgabe in den Vergabeunterlagen darf ein Bieter in diesem Fall der VK Südbayern zufolge auch die Lohnkosten des Baustellenleiters in die Baustelleneinrichtung einkalkulieren.
VK Südbayern, Beschluss vom 27.05.2014 - Z3-3-3194-1-10-03/14
Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!
Bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ist die Prüfung von Rechtsfragen als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind. Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gewährleistet. Allerdings liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verfügung nach Ansicht des LG Bielefeld nicht vor, wenn der Bieter es versäumt hat, den Vergabeverstoß unverzüglich zu rügen.
LG Bielefeld, Urteil vom 27.02.2014 - 1 O 23/14