ibr News - Vergabe #10/2014
Hochschule kauft Waren bei Unternehmen des Bundes: Öffentlicher Auftrag!
Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag über die Lieferung von Waren, der zwischen einer Universität, die ein öffentlicher Auftraggeber ist und die im Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der Aufsicht eines deutschen Bundeslands unterliegt, und einem privatrechtlichen Unternehmen, das sich in der Hand des Bundes und der Bundesländer, darunter des genannten Bundeslands, befindet, geschlossen worden ist, einen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Vorschrift darstellt und somit den Vorschriften dieser Richtlinie über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt.
EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-15/13
Meisterbetrieb des Maurerhandwerks darf auch Gerüstbauarbeiten ausführen!
Ein in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragener Meisterbetrieb des Maurer- und Betonbauerhandwerks darf auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Zwischen Maurer- und Gerüstbauarbeiten ergibt sich ein technischer und fachlicher Zusammenhang daraus, dass Maurerarbeiten regelmäßig der Verwendung von Gerüsten bedürfen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 12/14
Auf welchen Zeitraum ist ein Interimsauftrag zu befristen?
Ein Auftraggeber, der zulässigerweise einen befristeten Interimsauftrag erteilt, darf sich bei der Befristung an das parallel eingeleitete Vergabeverfahren orientieren. Das gilt auch dann, wenn zu erwarten ist, dass die Ausschreibung angegriffen und sich dadurch verzögern wird.
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014 - 14d O 86/13
Alle Unterkriterien, Detailforderungen und deren Gewichtung sind bekannt zu geben!
Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen. Das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe ist aber dem OLG Celle zufolge vergaberechtlich unzulässig, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.
OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 13 Verg 8/13
Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zu Grunde liegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren, so die VK Hessen. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.
VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013