ibr News - Vergabe #06/2014
Anderer Rechtsbehelf vorhanden: Gehörsrüge unzulässig!
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist im Wege einer Anhörungsrüge nur gegen Entscheidungen zulässig, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Wendet sich die Rüge gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs ausdrücklich nur insoweit, als er bestimmte Hinweise für das weitere Verfahren vor dem Oberlandesgericht gibt, die dieses nicht binden und die erst recht keine direkt an die Vergabestelle gerichteten Anweisungen darstellen, ist diese Voraussetzung nach der Entscheidung des BGH vom 12.02.2014 nicht erfüllt.
BGH, Beschluss vom 12.02.2014 - X ZB 15/13
E-Mail-Versand: Versender muss Lesebestätigung anfordern!
Eine E-Mail geht dann dem Empfänger zu, wenn sie abrufbereit in seinem eigenen elektronischen Postfach bzw. im Postfach seines Providers eingegangen ist. Den Nachteil der Nichterweislichkeit des Zugangs einer E-Mail hat der beweisbelastete Verfahrensbeteiligte zu tragen. Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren kennt zwar im Grundsatz keine prozessuale Darlegungs- und Beweislast, weil dies nicht mit dem Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB zu vereinbaren ist. Die materielle Beweislast kommt jedoch dann zum Tragen, wenn die Aufklärungsbemühungen der Vergabekammer mit keiner zureichenden Gewissheit zu tragfähigen Festlegungen gelangt. Bei Übermittlungen per E-Mail besteht die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht. Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender der VK Bund zufolge die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern.
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 - VK 2-1/14
Erfahrene Bieter müssen rechtswidrige Entscheidungen erkennen!
Auch für einen mit dem Vergaberecht nicht vertrauten Bieter muss sich die Frage der möglichen Rechtwidrigkeit einer Vergabeentscheidung aufdrängen, die nicht Ausführungen zur Gewichtung der im konkreten Fall ermittelten Wertungspunkte anhand des in der Ausschreibung benannten Wertungssystems enthält. Das gilt erst recht für einen im Vergaberecht erfahrenen Bieter. Besteht eine Bietergemeinschaft aus zwei Gesellschaften, die personell enge Verflechtungen aufweisen, kommt eine Verlängerung der Rügefrist um drei Tage wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bietergemeinschaft nicht in Betracht. Das hat die VK Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 VK 9/13
Falsche Vergabeart gewählt: Zuwendung ist zurückzuzahlen!
Bei Unklarheiten über die konkreten Bedingungen der Auszahlung, der Verwendung und der Abwicklung einer Zuwendung hat sich der Zuwendungsempfänger bei der zuwendenden Stelle zu informieren. Das gilt - wie das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden hat - auch dann, wenn es sich bei dem Empfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle - etwa um eine Gemeinde - handelt. Es stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn der Zuwendungsempfänger den geförderten Auftrag im nichtoffenen statt im offenen Verfahren vergibt.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 A 1751/12
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!
Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber der VK Bund zufolge aber aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.
VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14