ibr News - Vergabe #03/2014
Vergabe von HOAI-Planungsleistungen: Keine Vorgabe der Honorarzone!
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Auftraggeber von Planungsleistungen nicht verpflichtet - und wegen der Unanwendbarkeit der HOAI auf Planer mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Union wohl auch nicht berechtigt - ist, den Bietern die anzuwendende Honorarzone verbindlich vorzugeben.
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13