ibr News - Vergabe #02/2014
VOF-Verfahren: Wertung des Honorars nach der Mittelwertmethode problematisch!
1. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass für einen Bieter erkennbar sein muss, welche Lösung optimal ist und daher Aussicht auf die Höchstpunktzahl hat. Da die Mittelwertmethode nicht allgemein bekannt ist, muss der Auftraggeber besonders darauf hinweisen, wenn er das Honorar nach dieser Methode bewerten will.
2. Die Mittelwertmethode ist vergaberechtlich problematisch, da sie einem Bieter faktisch den Anreiz nimmt, ein möglichst preisgünstiges Angebot abzugeben.
VK Bund, Beschluss vom 21.11.2013 - VK 2-102/13, IBR 2014, 107