ibr News - Prozessuales #17/2014
Wann kann der Bauunternehmer seinen Werklohn im Urkundenprozess geltend machen?
Der Werkunternehmer kann seinen Werklohnanspruch im Urkundenprozess geltend machen, wenn die Beauftragung der Werkleistung, die Höhe des Werklohns und die Fälligkeit des Anspruchs durch Urkunden belegt werden können oder zugestanden, unstreitig oder offenkundig sind. Dabei kann er sich auch auf die geprüfte Schlussrechnung stützen, soweit diese unstreitig bleibt.
OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2014 - 11 U 74/14, IBR 2014, 584