ibr News - Prozessuales #08/2014
Vortrag auch ohne "wann" und "wo" substanziiert!
Behauptet der Auftragnehmer unter Beweisantritt, dass gerügte Schallschutzmängel nicht auf mangelhafte Leistung, sondern auf einen großflächigen Parkettaustausch durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist dieser Vortrag einer Beweisaufnahme zugänglich. Der Auftragnehmer muss deshalb nicht zusätzlich darlegen, wann und wo dies konkret geschehen ist.
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZR 160/12