ibr News - Prozessuales #01/2016
Selbständiges Beweisverfahren: Ausforschung ist unzulässig!
Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gemäß § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann nicht erreicht, wenn der Antragsteller in lediglich formelhafter und pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufstellt, ohne diese zu dem zu Grunde liegenden Sachverhalt in Beziehung zu setzen. Darauf weist der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 10.11.2015 hin. BGH, Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15