ibr News - Bauvertrag #21/2014
Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen!
Sind laut Planung 30 Brandschutzklappen einzubauen, werden aber nur 18 Klappen eingebaut und 25 abgerechnet, wird der Mangel arglistig verschwiegen. Die Erklärung, es handle sich um einen "schlichten Abrechnungsfehler", reicht zur Verneinung von Arglist nicht aus. Das hat das OLG Jena entschieden.
OLG Jena, Urteil vom 12.02.2014 - 7 U 458/13