ibr News - Bauvertrag #11/2014
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht verhandelbar!
1. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".*)
2. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)
BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13, IBR 2014, 325
Besondere Leistungen gemäß VOB/C werden nicht immer zusätzlich vergütet!
Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind, und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden. Das gilt auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handelt.
BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 144/12, IBR 2014, 328
Sicherheit nach § 648a BGB auch nach Kündigung!
1. Die Neufassung des § 648a BGB gewährt dem Unternehmer einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung.
2. Dieser Anspruch besteht auch nach Kündigung - unabhängig davon, ob es sich um eine freie Kündigung oder um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt.
BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12, IBR 2014, 344
Haus wird nicht rechtzeitig fertig: Besteller erhält Nutzungsausfallentschädigung!
Steht dem Besteller während des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung eines Hauses kein dem herzustellenden Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem am Montag veröffentlichten Urteil vom 08.05.2014 (Az. VII ZR 199/13) entschieden und damit sein Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13 = IBR 2014, 275 bestätigt.
BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 199/13
Nur einzelne Fliesen lösen sich: Bodenbelag insgesamt mangelhaft?
Weisen verlegte Fliesen nicht oder nur stellenweise die notwendige Kontaktschicht zwischen Verlegemörtel und Oberbelag auf, weil der Verlegemörtel zum Teil bröselig ist, die Mindestanforderungen an seine Druckfestigkeit nicht eingehalten sind und weil die Betontragplatte stellenweise nicht ausreichend sauber (abgefräst oder sandgestrahlt) war, macht das eine Komplettsanierung des gesamten Bodenbelags erforderlich. Das gilt nach Ansicht des OLG München auch dann, wenn auf einer Gesamtfläche von 700 qm (lediglich) acht Bodenöffnungen und 10 Probeentnahmen für Laboruntersuchungen vorgenommen wurden und an keiner Probe ein mangelfreier Zustand gegeben ist.
OLG München, Urteil vom 03.09.2012 - 28 U 3473/10
Vertragsstrafenregelung der Deutschen Bahn unwirksam!
Die Vertragsstrafenregelung, wie sie die Deutsche Bahn für Bauaufträge in ihren Vertragsbedingungen verwendet, ist in vielen Fällen entweder nicht vereinbart oder verstößt nach Ansicht des KG gegen das Transparenzgebot.
KG, Urteil vom 25.03.2014 - 27 U 99/13