ibr News - Bauvertrag #09/2015
Auftragnehmer muss Statik nur auf "ins Auge springende" Mängel überprüfen!
Der Auftragnehmer kann sich dem OLG Köln zufolge grundsätzlich auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmanns verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne Weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen. Das gilt insbesondere in Bezug auf eine ihm vorgegebene, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellte statische Berechnung.
OLG Köln, Urteil vom 20.05.2015 - 11 U 116/14