ibr News - Bauvertrag #05/2014
Bauherr stürzt aus 1. OG in den Keller: Auftragnehmer haftet nicht!
In das Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist in Zeiten der Arbeitsruhe kein Verkehr eröffnet, den der Bauunternehmer sichern müsste. Das gilt auch dann, wenn das Obergeschoss durch Hochklettern an einem Außengerüst erreichbar ist (hier: Bauherr klettert über das Gerüst bis zum Obergeschoss und stürzt im Inneren durch die nicht gesicherten Treppenöffnungen in den Keller). Das hat das OLG Koblenz am 05.03.2014 entschieden.
OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2014 - 5 U 1090/13
Wie ist ein gekündigter Pauschalvertrag abzurechnen?
Der Auftraggeber schuldet nach der Kündigung des Vertrags für die erbrachten Leistungen die Vergütung, die dem Wert der erbrachten Leistung zum Zeitpunkt der Kündigung im Verhältnis zur gesamten Leistung entspricht. Die Abgrenzung kann - wie das LG Berlin entschieden hat - nicht anhand der geleisteten Stunden zu den kalkulierten Stunden vorgenommen werden, sofern keine Stundenlohnabrechnung vereinbart ist.
LG Berlin, Urteil vom 16.10.2013 - 99 O 67/12