ibr News - Bauvertrag #02/2016
Mängelrüge per E-Mail: Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird nicht verlängert!
Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B nicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer "einfachen" E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden. Das hat das OLG Jena im Anschluss an OLG Frankfurt (IBR 2012, 386) entschieden.
OLG Jena, Urteil vom 26.11.2015 - 1 U 201/15
Wann sind Dachpfannen "hagelsicher"?
Hagelsicher" bedeutet dem OLG Brandenburg zufolge, dass Hagelschlag dem Material (hier: Metalldachpfannen) "nichts anhaben kann". Die Hagelsicherheit ist dabei nicht nur darauf beschränkt, dass die Eindeckung durch Hagel nicht "zerstört" wird. Die berechtigte Erwartungshaltung geht vielmehr dahin, dass Hagelschlag nicht zu einer Verschlechterung der Dachpfannen oder zu einer Verkürzung der "Lebenserwartung" führt.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2015 - 11 U 86/15