ibr News - Bauträger #12/2014
Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt: Kein Organisationsverschulden des Bauträgers!
Vergibt der Bauträger die Bauausführung an einen Generalunternehmer und schaltet er zur Sicherstellung der Bauleitung und Bauüberwachung einen Architekten ein, gegen dessen fachliche und persönliche Eignung keine Bedenken bestehen, ist dem Bauträger ein Organisationsverschulden nicht anzulasten.
OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2012 - 12 U 49/12