ibr News - Bauträger #06/2014
Verzug mit Wohnungsübergabe: Erwerber erhält Nutzungsausfallentschädigung!
Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2014 eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.
BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13