ibr News - Architekten und Ingenieure #20/2014
Lücken und Widersprüche im Leistungsverzeichnis: Architektenleistung mangelhaft!
Lücken und Widersprüche im Leistungsverzeichnis gehören zu den typischen Planungsfehlern im technischen Bereich und machen das Werk des Architekten mangelhaft. Darauf weist das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 29.08.2014 hin.
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2014 - 11 U 170/11
Architekt muss Altbau nicht selbst auf Hausschwammbefall untersuchen!
Das KG in Berlin hat entschieden, dass ein Architekt bei einer Altbausanierung den Hausschwammbefall nicht selbst umfassend klären muss. Die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall darf mit dem Leistungsverzeichnis auf den Bauunternehmer übertragen werden.
KG, Urteil vom 25.07.2014 - 21 U 40/13
Abdichtungsarbeiten im Nassbereich eines Schwimmbads sind besonders überwachungspflichtig!
Abdichtungs- und Fliesenarbeiten in einem Nassbereich eines Schwimmbads sind ein Bauabschnitt, dem zentrale Bedeutung zukommt, gleichbedeutend mit dem Gelingen des gesamten Werks. Bei dem Gewerk der Fliesen- und Abdichtungsarbeiten in den Nässebereichen eines Schwimmbads, anders als in den Trockenbereichen, handelt es sich nicht um handwerkliche Selbstverständlichkeiten (in Anknüpfung an OLG Koblenz, IBR 2013, 756; LG Berlin, IBR 2005, 228; OLG Düsseldorf, IBR 2006, 1445 - nur online). Dies verpflichtet den Architekten zu einer besonderen Bauüberwachung, so das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 30.09.2014.
OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2014 - 3 U 413/14
Architekt muss "Umplanungen" prüfen und an die Gesamtplanung anpassen!
Wurde ein Architekt mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI beauftragt und wird ein Teil der Leistung (hier: das oberste Parkdeck) von einem anderen Baubeteiligten "umgeplant", muss der Architekt den neuen Plan prüfen und für eine sach- und fachgerechte "Einpassung" in den Gesamtplan sorgen. Das hat das OLG Celle entschieden.
OLG Celle, Urteil vom 06.03.2014 - 5 U 40/13