ibr News - Architekten und Ingenieure #19/2014
Welche Bedeutung hat die Bauherrenunterschrift unter einem Tekturantrag?
1. Unterzeichnet der Bauherr den neuesten, von der vorherigen Planung abweichenden Planungsstand (hier: einen Tekturantrag), gibt er dadurch zu verstehen, dass er inhaltlich mit der Planänderung einverstanden ist. Durch eine solche Unterschrift kommt darüber hinaus zum Ausdruck, dass sich der Bauherr ausreichend beraten sieht und bereit ist, die vom Architekten für dessen Weiterarbeit benötigte Entscheidung zu treffen.
2. Weist der Architekt auf eine Grenzüberschreitung hin und besteht der Bauherr gleichwohl auf der vorgesehenen Bauausführung, hat der Architekt seine Verpflichtung, auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen hinzuwirken, erfüllt.
3. Der Bauherr wird durch eine Bausummenüberschreitung nur dann geschädigt, wenn sie ihn wirtschaftlich ruiniert.
OLG München, Urteil vom 15.01.2013 - 9 U 3704/11 Bau;
BGH v. 10.07.2014 - VII ZR 40/13 (NZB zurückgewiesen), IBR 2014, 613