ibr News - Architekten und Ingenieure #18/2014
Zahlungsfreigabe durch E-Mail-Manipulation erwirkt: Auftraggeber kann Honorar zurückfordern!
Manipuliert ein Landschaftsplaner eine E-Mail der Unteren Landschaftsbehörde dahingehend, dass er durch das Löschen des Wortes "nicht" die Geeignetheit seiner Planung vortäuscht und dadurch die Freigabe der Schlussrechnungszahlung erwirkt, kann der Auftraggeber die Zahlungsfreigabe wegen arglistiger Täuschung anfechten und die geleistete Zahlung zurückverlangen.
Das hat das OLG Düsseldorf am 28.08.2014 entschieden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 - 21 U 68/11
Trotz Verstoßes gegen das Kopplungsverbot: Architekt haftet für Bauüberwachungsfehler!
Dem Auftraggeber stehen gegen den bauüberwachenden Architekten auch dann Mängelansprüche wegen unzureichender Bauüberwachung zu, wenn der Architektenvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot unwirksam ist. Dies entschied das OLG Köln mit seinem Urteil vom 30.07.2014.