ibr News - Architekten und Ingenieure #04/2016
Bauüberwachender Architekt und Unternehmer "patzen": Wen kann der Bauherr in Anspruch nehmen?
Es steht dem Auftraggeber bis zur Grenze der Treuwidrigkeit frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will. Darauf weist das OLG Stuttgart hin.
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2015 - 10 U 132/13
Auch Planer müssen Bedenken anmelden!
Die in § 4 Abs. 3 VOB/B ausdrücklich geregelte Verpflichtung des Auftragnehmers, bestehende Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, findet nicht nur im VOB-Vertrag, sondern dem OLG Köln zufolge im gesamten Werkvertragsrecht und somit auch im Recht der Architekten und Ingenieure Anwendung. Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht des Auftragnehmers besteht auch, wenn es sich beim Auftraggeber um ein Fachunternehmen handelt.
OLG Köln, Urteil vom 14.05.2013 - 15 U 214/11;
BGH, 22.10.2015 - VII ZR 136/13 (NZB zurückgewiesen)
Frage nach Gebäudedichtigkeit kann selbstständigen Auskunftsvertrag begründen!
Dringt über den Lichtschacht eines Kellerfensters Wasser in das Gebäude ein und fragt der Auftraggeber den Architekten, "ob das Gebäude im Übrigen dicht sei", liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines auf Auskunft gerichteten Auftrags, der durch die Auskunftserteilung angenommen wird. Durch einen solchen auf Auskunft gerichteten Auftrag ist der Architekt dazu verpflichtet, die Auskunft richtig und vollständig zu erteilen. Ist die erteilte Auskunft pflichtwidrig unrichtig, hat der Architekt dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Das hat das OLG Karlsruhe am 05.02.2016 entschieden.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2016 - 8 U 16/14