ibr News - Architekten und Ingenieure #03/2015
Höhe des Schadensersatzes bei planungsbedingten Baumängeln?
Wird der Planer wegen planerischer Defizite in Anspruch genommen, ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht auf die Kosten der Beseitigung handwerklicher (Bau-)Mängel begrenzt. Vielmehr muss der Schadensbetrag so bemessen sein, dass die Planungsmängel nachhaltig beseitigt werden können. Auch führt nach Ansicht des OLG Düsseldorf ein Verstoß des (öffentlichen) Auftraggebers bei der Vergabe von Sanierungsarbeiten nicht dazu, dass Abzüge von seinem Schadensersatzanspruch vorzunehmen sind. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftraggeber die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschreitet.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012 - 21 U 54/09; BGH, 13.11.2014 - VII ZR 302/12 (NZB zurückgewiesen)