ibr News - Architekten & Ingenieure #06/2014
Wann wird die Architektenleistung abgenommen?
Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertig gestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf, so der BGH in seinem Urteil vom 20.02.2014.
BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12
Planer ist an Mindestsatzunterschreitung gebunden!
Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, nach Ansicht des OLG Naumburg widersprüchlich, was nach Treu und Glauben dem Geltendmachen der Mindestsätze entgegensteht, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat, darauf vertrauen durfte und sich darauf eingerichtet hat.
OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2013 - 1 U 9/13