Honorarrecht - Honorare ohne Gutachter ermitteln? Manchmal dürfen Gerichte das.
Bei Honorarstreitigkeiten, etwa im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, können Gerichte unter Umständen die fälligen Honorare selbst ermitteln. Dazu muss das Vorhaben übersichtlich genug sein und die Aufgabe nachvollziehbar. Gerade bei geringeren Summen sieht das Kammergericht Berlin dies sogar als Gebot der Prozessökonomie.
Der Fall: Kündigung nach Fristüberschreitung
Ein Architekt war von einem Bauherrn mit der Erstellung einer Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung für einen Dachgeschossausbau beauftragt worden. Dazu hatte der Auftraggeber klar zu erkennen gegeben, dass er im März mit der Bauausführung beginnen wolle. Doch der Architekt lieferte nicht und ließ auch eine Frist bis Anfang April verstreichen. Daraufhin kündigte der Bauherr ihm aus wichtigem Grund.
Das Urteil
Der folgende Streit um die dem Architekten zustehende Honorierung wurde vor dem Kammergericht Berlin ausgetragen. Das Gericht befand die Kündigung durch den Arbeitgeber als rechtens, so stand dem Architekten nur ein Honorar für bereits erbrachte Leistungen zu. Ein interessanter Aspekt: Bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung muss nach Meinung des Gerichts nicht in jedem Fall ein Honorarsachverständiger hinzugezogen werden. Denn dies führe zu erheblichem Zeitverlust und Kosten. Gerade wenn das umstrittene Honorar nicht deutlich höher ist als die Kosten, sei eine freie Schätzung sogar ein Gebot der Prozessökonomie. Wichtig sei hierfür, dass das Gericht den Leistungsstand bestimmen könne, etwa weil das Vorhaben übersichtlich genug und die Aufgabe nachvollziehbar war (Kammergericht, Urteil vom 26.04.2022, Az. 21 U 1030/20).
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