Hinweis - Westen-Zwang für alle
Seit dem 1. Juli herrscht in Deutschland Westen-Zwang. Gemeint sind die Warnwesten, welche Fahrzeugführer jetzt auch in jedem von ihnen privat genutzten Fahrzeug mitführen und bei einer Panne oder einem Unfall überzuziehen müssen.
Wer sich dem Westen-Zwang widersetzt, kann mit einer Geldbuße rechnen. Wer sein privates Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall auf öffentlichen Straßen ohne Warnweste verlässt, wird jetzt in Deutschland mit 15 Euro zur Kasse gebeten. In europäischen Nachbarländern schlägt dieses „Vergehen“ gar mit bis zu fast 1.400 Euro zu Buche.
Das kann für jeden fünften Autofahrer hierzulande zu einer bösen Überraschung werden. Denn laut einer Umfrage der GDV-Dienstleistungs-GmbH wissen 22 Prozent der Autofahrer in Deutschland nichts von der Warnwesten-Pflicht, die für alle hier zugelassenen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibusse gilt. Gut 85 Prozent der Teilnehmer führen allerdings eine Warnweste mit sich. Für Dienst- und Firmenfahrzeuge besteht die Pflicht übrigens bereits seit Anfang der 1990er-Jahre.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen und Tragen von Warnwesten in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn.
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