Haftung - (K)Eine Frage der Schuld: Schäden am Nachbargrundstück
Stellen sich bei einem Bauvorhaben Schäden am Nachbargrundstück ein, die der Nachbar nicht abwehren kann, haftet der Bauherr verschuldensunabhängig. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 18/03).
Der Fall
Ein Nachbar verlangte Schadenersatz für die an seinem Bestandsgebäude bei Erdarbeiten für die Baugrube auf dem benachbarten Grundstück entstandenen Setzungsrisse. Der Bauherr versuchte vergeblich, den Anspruch an den beauftragten Architekten und Bauunternehmer abzuwälzen.
Das Urteil
Das OLG Koblenz vertrat die Auffassung, dass allein der Bauherr – verschuldensunabhängig – für die Ersatzansprüche seines Nachbarn haftbar sei, da weder der Architekt noch der Bauunternehmer ein Fehlverhalten gezeigt hatten und keiner von ihnen als Verrichtungsgehilfe gemäß § 831 BGB anzusehen wäre.
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