Haftung - Höchste Vorsicht: Dachabdichtungen extrem gründlich überwachen!
Hier ist besondere Achtsamkeit angezeigt: Wer als Objektüberwacher Fehler bei den Arbeiten zur Abdichtung eines Daches nicht bemerkt, kann schnell mit immensen Schadenersatzsummen konfrontiert sein. Das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof lassen daran keinen Zweifel.
Der Fall: Schimmel im Dachstuhl
Ein Architekt war beim Bau eines Hauses auch mit der Objektüberwachung beauftragt. Während des Baus wurden bei einem noch nicht abgedichteten Dach schon Putzarbeiten durchgeführt. Als danach das Dach von innen abgedichtet wurde, verhinderte dies den Abzug der Feuchtigkeit. Auch wurde die Abdichtung mangelhaft ausgeführt – weitere Feuchtigkeit drang von unten in den Dachstuhl. Ein massiver Schimmelschaden entstand und führte letztendlich zum Komplettaustausch des Dachstuhls. Kostenpunkt: 240.000 Euro, die der Bauherr vom Architekten dann zurückverlangte.
Das Urteil
Mit Billigung des Bundesgerichtshofs entschied das Oberlandesgericht München zugunsten des Bauherrn. Schließlich hätte der Architekt in seiner Funktion als Objektüberwacher für eine Kontrolle der Ausführung im angemessenen Umfang zu sorgen gehabt. Für diese Angemessenheit sei zu berücksichtigen, wie schadensanfällig und wichtig die zu überwachenden Arbeiten sind. Gerade Abdichtungsarbeiten im Dachbereich seien kritisch. Im Rahmen der Bauüberwachung muss insbesondere sichergestellt werden, dass einerseits bei Abdichtung des Daches keine Feuchtigkeit eingesperrt wird und dass andererseits die Abdichtung ordnungsgemäß erfolgt. Die danach erforderliche enge und intensive Überwachung habe eindeutig nicht stattgefunden, so musste der Architekt haften (OLG München, Urteil vom 26.05.2020 - 28 U 6762/19, BGH, Beschluss vom 24.03.2021- VII ZR 97/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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