Haftung - Erst Schummel, dann Schimmel
Was war passiert?
Bei einem Altbau sollte das Dachgeschoss ausgebaut und gedämmt werden, um es anschließend zu Wohnzwecken nutzen zu können. Zu diesem Zweck wurde eine Dämmung eingebaut, anschließend eine Dampfsperre aufgebracht und mit Gipskartonplatten verkleidet. Nach 2 Jahren stellte der Mieter einen modrigen Geruch fest. Untersuchungen ergaben, dass der ganze Dachraum hinter der Verkleidung mit Schimmel befallen war. Die Dampfsperre war an mehreren Stellen nicht luftdicht verklebt worden. Der ausführende Unternehmer hatte sie teilweise nur locker angeheftet. Zudem gab es bei den nachträglich verlegten Steckdosen zahlreiche Durchdringen der Dampfsperre. Die Wohnung musste geräumt und die gesamte Verkleidung und Dämmung zurückgebaut werden.
Wie konnte die Versicherung helfen?
Im Hinblick auf die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Schimmels auf das gesamte Gebäude musste eine sofortige Sanierung veranlasst werden. Da die Beteiligten (Unternehmen) sich gegenseitig die Verantwortung zuwiesen, übernahm die Versicherung des Architekten die Koordinierung. In Verhandlungen konnten die Firmen dazu bewegt werden, die Sanierung durch eigene Leistungen zu erbringen. Die Aufteilung der Haftungsquoten erfolgte anschließend. Da der Architekt sich ebenfalls zu einer Beteiligung bereit erklärte, konnte die Angelegenheit einvernehmlich geregelt werden.
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