Haftung - Doppelt Aufpassen während und nach der Grundstücksausfahrt
Kollidiert ein PKW nach Ausfahrt von einem Grundstück auf eine Hauptstraße beim unmittelbar anschließenden Linksabbiegen mit einem anderen Fahrzeug, kann der betreffende Autofahrer ggf. als Alleinverursacher des Unfalls gesehen werden. Dazu liegt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07. März 2014 vor.
Der Fall:
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf eine Vorfahrtstraße. Nach nur etwa 14 Metern wollte sie von dieser Vorfahrtstraße nach links abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer die Frau aufgrund ihrer langsamen Fahrweise gerade überholen wollte.
Der Autofahrer forderte Schadensersatz mit der Begründung, er hätte nicht damit rechnen müssen, dass die Beklagte, nachdem sie ihm bei ihrer Ausfahrt von dem Grundstück die Vorfahrt genommen hatte, gleich danach links abbiege.
Die Rechtsprechung:
Das Hammer Oberlandesgericht gab der Schadensersatzklage in vollem Umfang statt. Aus der Beweisaufnahme war hervorgegangen, dass die Beklagte das Fahrzeug des Klägers beim langsamen Einbiegen von der Grundstücksausfahrt in die Vorfahrtstraße hätte sehen müssen. Sie habe ihre erhöhten Sorgfaltspflichten, nach denen ein Verkehrsteilnehmer, der von einem Grundstück kommt, die Gefährdung anderer mit seinem Verhalten ausschließen muss, verletzt (§ 10 StVo).Diese Verpflichtung galt nach Ansicht der Richter auch bei der Absicht des unmittelbar anschließenden Linksabbiegens.Laut Gericht hätte die Beklagte vor ihrem Einbiegen in die Vorfahrtstraße von der Grundstücksausfahrt das Passieren des Fahrzeugs des Klägers abwarten müssen. Oder sie hätte sich zumindest vergewissern müssen, dass ihre Absicht, direkt im Anschluss links abzubiegen, ersichtlich gewesen wäre. Die Klägerin ist somit allein für den Unfall verantwortlich. (AZ.: 9 U 2010/13)