Haftung - Anscheinsbeweis: Kranunfall spricht für Aufbaufehler
Stürzt ein ordnungsgemäß montierter, auf stabilem Grund stehender Baukran ohne erkennbare äußere Einflüsse während des Betriebs um, spricht der Anscheinsbeweis für einen Montage- oder Aufbaufehler. So formuliert es das Oberlandesgericht Frankfurt.
Der Fall: Kran durchschlägt Supermarktdecke
Ein auf einer Baustelle montierter Turmdrehkran stürzt während der Ausführung von Arbeiten um und durchschlägt das Dach eines benachbarten Supermarkts. Dort entsteht nicht nur Personen-, sondern auch Sachschäden an Gebäude und Inventar. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers die Schäden beglichen hatte, verlangte sie per Klage einen Teil vom Bauunternehmer und seinem Baumaschinenvermieter zurück. Ersterer ging in Berufung.
Das Urteil
Doch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt führte dies nicht zum Erfolg. Für das Gericht sprach bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fehlerhafte Montage. So falle ein ordnungsgemäß montierter Kran auf stabilem Baugrund und ohne besondere Umstände – etwa Sturm oder Kollision mit anderen Maschinen – nicht einfach um. So oblag es dem Auftragnehmer, diesen Anscheinsbeweis durch einen Nachweis eines atypischen Geschehens zu erschüttern, was ihm nicht gelang. Letztendlich ergab die Beweisaufnahme, dass ein falsch montierter Sicherungsbolzen ursächlich für das Unglück war. Damit war auch die Bauüberwachung aus dem Fokus, die Kontrolle der richtigen Montage von Kran-Sicherungsbolzen gehöre nicht zu ihren Aufgaben(Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2022, Az. 29 U 222/19).
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