Gesundheit - Neuer BSB Ratgeber informiert zu risikoarmen Trinkwasseranlagen in Haus und Wohnung
Etwa 30.000 Legionellose-Erkrankungen mit ca. 4.500 Sterbefällen verzeichnet Deutschland jährlich. Jetzt hat der BSB in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover einen Ratgeber erarbeitet, der Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen aufzeigt und darüber informiert, was bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen wichtig ist.
Trinkwasseranlagen müssen von Fachleuten nach anerkannten Regeln der Technik auf der Basis verpflichtender DIN Normen errichtet werden. Beim Bau eines Hauses oder der Sanierung einer Bestandsimmobilie sind für private Bauherren die Art und Größe der Trinkwasseranlage, die verwendeten Materialien, Temperatureinstellungen sowie die Anzahl und Lage der Wasserentnahmestellen und die Benutzungshäufigkeit relevant. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung von Stagnationszeiten. Werden bestehende Trinkwasseranlagen optimiert, können einzelne Maßnahmen – wie die Anpassung zu großzügig bemessener Warmwasserspeicher an den tatsächlichen Bedarf und der Rückbau von Leitungen, in denen sich Stagnationswasser ansammeln kann – das Legionellenrisiko deutlich senken.
Ein Kapitel befasst sich mit den Nachrüstpflichten und Verpflichtungen privater Bauherren und Wohnungseigentümer. Bei Mietshäusern, die von einer Großanlage im Sinne der Trinkwasserverordnung 2001 versorgt werden, gilt das Vermieten als gewerbliche Tätigkeit. Für sie gilt daher eine Untersuchungspflicht. Nicht zum Tragen kommt diese in einer Eigentümergemeinschaft, in der alle Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt werden, sowie in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Im finalen Kapitel informiert der Ratgeber zu Untersuchungsintervallen und zu relevanten Folgehandlungen nach Untersuchungsergebnissen. Probeentnahmen sollten grundsätzlich von qualifizierten Ingenieurbüros geplant werden. Für Trinkwasseruntersuchungen empfehlen sich Labore, die jeweils bei den Landesgesundheitsämtern gelistet sind.