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Urheberrecht - Fotos auf der Homepage: Was ist bei Lizenzstreitigkeiten wichtig?

Dass Fotografen als Urheber von Referenzfotos auf Architekten-Websites genannt werden müssen, ist klar. Und auch, dass die Nutzung der Bilder einen Preis hat. Wie hoch die Lizenzgebühren aber sein dürfen, hat nun das Oberlandesgericht Hamburg beschäftigt.

Der Fall: „Geklaute“ Fotos veröffentlicht

Ein Architekt hatte auf seiner Website ein Bauprojekt als Referenz eingestellt. Dazu nutzte er fünf Architekturfotografien eines freien Fotografen, die er jedoch nicht bei diesem erworben und auch nicht mit einem Urheberhinweis versehen hatte. Rund fünf Jahre später entdeckte der Fotograf die Bilder, verlangte die Entfernung und unter anderem eine Lizenzgebühr für die Nutzung von 5.400 Euro. Gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg ging es dann vor dem Oberlandesgericht in Berufung.

Das Urteil

Im folgenden Urteil ging es unter anderem um die Angemessenheit der Gebühren des Urhebers. Hier hatte der Fotograf argumentiert, in anderen Fällen Lizenzgebühren anhand der sogenannten mfm-Liste – dem branchenweit anerkannten Standardwerk zur Kalkulation von Bildhonoraren – ermittelt und in Rechnung gestellt zu haben. Jedoch befanden die Richter die dargelegten Fälle als nicht ausreichend, da der Fotograf durchaus auch mit anderen Kunden davon abweichende, deutlich niedrigere Gebühren berechnet und erhalten hatte. So wurde der rechtmäßige Ersatzanspruch auf 1.800 Euro zzgl. Zinsen reduziert (Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2024, Az. 5 U 108/23).

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