FAQ - Welche Versicherungssummen sollen vereinbart werden?
Die Versicherungssummen für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sollen unter Berücksichtigung der grundsätzlich unbegrenzten Haftung, der Angemessenheit zum Auftragsvolumen und der gültigen Pflichtversicherungsbestimmung der Architekten – und Ingenieurkammern sorgfältig gewählt werden.