Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • FAQ - Welche Versicherungssummen sollen vereinbart werden?

FAQ - Welche Versicherungssummen sollen vereinbart werden?

Die Versicherungssummen für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sollen unter Berücksichtigung der grundsätzlich unbegrenzten Haftung, der Angemessenheit zum Auftragsvolumen und der gültigen Pflichtversicherungsbestimmung der Architekten – und Ingenieurkammern sorgfältig gewählt werden.

Zurück zur Übersicht