Falsch Lage? Dann droht Klage
Was war passiert?
Bei der Errichtung eines neuen Einfamilienhauses kam es aufgrund einer fehlerhaften Absteckung der Gebäudelage in der Baugrube zu einer geringfügigen Unterschreitung des Grenzabstandes zum Nachbarn. Der Fehler wurde erst bemerkt, als der Keller bereits im Rohbau errichtet war. Der Nachbar verlangte daraufhin den Rückbau des Kellers.
Wie konnte die Versicherung helfen?
Zunächst versuchte die Versicherung des Architekten mit dem Nachbarn über eine Abfindung unter Beibehaltung der falschen Lage des Gebäudes zu verhandeln. Dies lehnte der Nachbar jedoch ab und drohte mit einer Klage. Daraufhin verhandelte die Versicherung mit dem Bauherrn und erhielt dessen Zustimmung zu einem Sanierungsversuch, bei welchem der Keller von einer schweren Raupe mit Ketten in die richtige Position gezogen werden sollte. Der Versuch gelang. Der Versicherer gewährte zudem dem Bauherrn eine Verlängerung der Verjährung hinsichtlich möglich Risse an dem Keller infolge der Sanierung. Es hat jedoch in den Folgejahren keinerlei Beanstandungen gegeben.
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