Fahrzeug durch Schlagloch beschädigt – Bundesland muss Reparaturkosten tragen
Der Fall:
An einer Autobahnbaustelle beschädigte ein Autofahrer sein Fahrzeug, als der durch ein circa 20 cm großes Schlagloch im Bereich eines Gullyschachtes auf dem Ausweichstreckenabschnitt fuhr.
Er verklagte das für die Baustelle zuständige Bundesland auf Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von rund 2.200 Euro aufgrund unzureichender Sicherung des Schachtes.
Die Rechtsprechung:
Nach Beweisaufnahme und Befragung eines Sachverständigen schlossen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm ein Mitverschulden des Geschädigten aus und gaben der Klage in vollem Umfang statt. Denn der Gullyschacht auf dem Standstreifen der Autobahn, über welchen der Verkehr wegen der Baustelle geleitet worden war, wies durch die Art der unsachgemäßen Sicherung ein nicht abschätzbares Risiko auf. Bei Einrichtung der Baustelle waren die Gullyschächte auf dem Standstreifen mit Eisendeckeln versehen sowie mit einer bituminösen Masse und einer Asphaltschicht aufgefüllt worden. Von dem Schacht an der Unfallstelle war ein Teil dieser Füllung herausgebrochen. Dies sei nach Meinung des Gerichts angesichts des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens auf diesem Streckenabschnitt zu erwarten gewesen. Der Behörde hätten sicherere Methoden bekannt sein müssen, die für derlei Fälle zur Verfügung stünden. Da das Schlagloch für den Kläger kaum zu erkennen war, trifft ihn keine Mitschuld.
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