Fachwissen - ESG-Kriterien
Umweltfreundlich, sozial Und verantwortungsvoll
Dass die Baubranche allein für über ein Drittel der weltweiten CO2-Emissionen Verantwortung trägt, ist bekannt – und auch, dass längst gegengesteuert wird. Mit der Verabschiedung des European Green Deal hat die EU das Ziel vorgegeben: Klimaneutralität bis 2050. Um die Anstrengungen der Branche zu überprüfen, hat sie in der sogenannten Taxonomie-Verordnung die ESG-Kriterien definiert. Kurz für Environmental, Social und Governance, ermöglichen sie die Bewertung von Bauprojekten. So kann etwa im Bereich Environmental die Verringerung des CO2-Fußabdrucks durch den Einsatz nachwachsender Materialien wie Holz, oder der Einsatz von Recyclingbaustoffen oder kreislauffähigen Produkten erfasst werden. Unter den weiteren Kriterien „Social“ und „Governance“ wird ferner bewertbar, wie die verantwortlichen Unternehmen mit Menschen umgehen – etwa in puncto Arbeitsrechte, Gesundheitsschutz und Fairness – und auch, wie die Unternehmensstrukturen sind. Es wird auf Qualitätsmanagement geachtet, Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche oder nachhaltige Lieferketten. Das Gesamtziel der ESG-Kriterien ist der Finanzmarkt: Alle Marktteilnehmer müssen taxonomierelevante Investitionen offenlegen – und das macht ESG-konforme Projekte attraktiver.
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