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Dreist geparkt – Pech gehabt

 

Architekten und Ingenieure sind besonders gefährdet gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen. Denn im hektischen und unübersichtlichen Baustellenbetrieb wird gerne mal falsch geparkt, weil man nur 'auf einen Sprung' an die Baustelle will. Das kann im Falle eines Unfalls ungeahnte Folgen nach sich ziehen.

Denn bei einer Kollision trifft Autofahrer, die auf der Straße in zweiter Reihe parken und sogar die Gegenfahrbahn beeinträchtigen, laut Urteil des Amtsgerichts München ein Mitverschulden.

 

Was war passiert: 
Beim Vorbeifahren an einem innerstädtisch dreist auf der rechten Fahrbahn geparkten LKW touchierte ein Lastwagen-Fahrer diesen und verursachte einen Fremdschaden von etwa 4.000 Euro. Weil sein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten ein Mitverschulden anlastete und einen kleineren Teil der Schadenssumme einbehalten wollte, ging der Geschädigte vor Gericht.

Das Urteil: 
Das inzwischen rechtskräftige Gerichtsurteil attestiert dem geschädigten Kläger ein Mitverschulden an dem Unfall, weil sein LKW den fließenden Verkehr während des Parkens weiterhin beeinflusst hat. Durch das Herausragen des linken Außenspiegels und durch den Überstand von Teilen des Aufbaus des LKWs wurde auch die Gegenfahrbahn blockiert.

Der Kläger haftet daher aus der Betriebsgefahr seines Lastkraftwagens, die das Gericht mit 25% bewertete.

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