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Corona-Pandemie: Kurzarbeit-Regelung und telefonische Krankschreibung verlängert

Zwei Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Corona-Sonderregelungen sind bis zum Jahresende 2021 verlängert worden: die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, aber auch die telefonische Krankschreibung bei Atemwegsinfekten.

Kurzarbeit-Regelung

Erleichterter Zugang: Hiervon profitieren Büros, die ab Oktober 2021 wieder oder erstmals von pandemiebedingtem Arbeitsausfall oder Betriebsschließungen betroffen sind. Als neuer Stichtag für die Einführung von Kurzarbeit gilt der 31.12.2021. Damit gelten auch die vereinfachten Regelungen zum Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden sowie die Absenkung der Mindesterfordernisse beim Arbeitsausfall von mindestens einem Drittel der Beschäftigten auf zehn Prozent. Bis zum Jahresende werden die ‒ während des Kurzarbeitergeldbezugs allein vom Unternehmen zu tragenden ‒ Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit in pauschalisierter Form erstattet.

Telefonische Krankschreibung

Weiterhin per Telefon: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich im Rahmen der Verlängerung der Corona-Sonderregeln weiterhin bis zum 31.12.2021 telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Außerdem kann diese Krankschreibung einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden.

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AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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Fax: +49 211 4 93 65-123
Email: agnieszka.nabben[at]aia.de

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