Büroalltag - Weiterbildung nützt – Bindungsvereinbarung schützt
Investitionen in die Mitarbeiter-Fortbildung dienen der Profitabilität von Planungsbüros, sofern die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz nicht kurz darauf wechseln. Falls doch, kann der Arbeitgeber sein Geld auf der Basis einer Bindungs- oder Rückzahlungsvereinbarung zurückfordern.
Eine Bindungs- oder Rückzahlungsvereinbarung ist zulässig, solange sie einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und –nehmer sicherstellt. Dies impliziert das Vermeiden einer unangemessenen Benachteiligung des Mitarbeiters. Daher unterliegen Rückzahlungsverpflichtungen laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.2013 dem Transparenzgebot (Az. 3 AZR 103/12). Auch die Bindungsdauer verlangt nach Angemessenheit. Bei einer Fortbildungsdauer bis zu einem Monat liegt sie laut BAG Grundsatz bei bis zu sechs Monaten. Dauert die Fortbildung mehr als zwei Jahre, beträgt die zulässige Bindungsdauer fünf Jahre. Das Procedere ist nicht ganz unkompliziert, da viele weitere Punkte zu berücksichtigen sind. Unsere Partner pbp und IWW haben daher für Sie eine Musterformulierung und einen Mustervertrag vorbereitet, den Sie auf pbp.iww.de herunterladen können (Downloads – Musterverträge – Personal).
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