Baurecht - Auch alte Baugenehmigungen können entscheidend sein!
Im Rahmen von Bestandsprojekten sind auch alte Baugenehmigungen wichtig. Dies zeigt ein Fall einer Nutzungsuntersagung eines Gebäudes, von dem der Bauherr eine Nutzungsgenehmigung behauptet hatte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen blieb hart.
Der Fall: Produktionshalle als Atelier genutzt
Ein Bauherr hatte eine ehemalige Produktionshalle umgebaut und als Künstleratelier genutzt. Jedoch wurde ihm dies von der Bauaufsichtsbehörde untersagt, weil es dafür einer Nutzungsänderungsgenehmigung bedurft hätte. Der Bauherr behauptete diesbezüglich einen Bestandsschutz, konnte aber keine entsprechende Baugenehmigung vorlegen.
Der Beschluss
In seiner Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nahm das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bauherrn in die Pflicht. Es sei an ihm gewesen, sich vor der Nutzungsaufnahme zu vergewissern, dass diese von einer Baugenehmigung gedeckt ist, oder einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Dieser Darlegungspflicht konnte der Bauherr nicht nachkommen, die Untersagung der Nutzung war rechtens (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2022, Az. 2 B 1964/21). So gilt auch für beratende oder ausführende Planer besondere Vorsicht – alte Baugenehmigungen sollten möglichst früh vorliegen.
Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Eine Bauleistungsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.
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