Auftragsrecht - Zu billig? Auftraggeber müssen Auskömmlichkeit prüfen
Gibt im Rahmen einer Auftragsvergabe ein Bieter ein signifikant unter dem Wettbewerb liegendes Angebot ab, darf sich der Auftraggeber nicht auf die vom Mindestbieter behauptete Auskömmlichkeit verlassen – er muss selbst nachprüfen. So entschied die Vergabekammer Bund.
Der Fall: Im Vergleich sehr günstiges Angebot
Ein Auslober erhielt bei der Ausschreibung von BIM-Managementleistungen verschiedene Angebote interessierter Firmen. Eines davon lag deutlich unter denen der Wettbewerber. Eine verkündete Vergabe an dieses Unternehmen wurde von einem der anderen Bieter gerügt. Daraufhin erfragte der Auslober die Grundlagen der Kalkulation beim Mindestbieter und befand diese aufgrund der hohen Spezialisierung und großer Erfahrung des Unternehmens für plausibel. Doch eine erneute Rüge nebst Nachprüfungsantrag folgte.
Das Urteil
Die Vergabekammer Bund wies im Folgenden den Auftraggeber darauf hin, dass er sich nicht nur auf eine entsprechende Erklärung des Mindestbieters verlassen dürfe, er müsse den angebotenen Preis entsprechend selbst aufklären. Diese Prüfung der Kalkulation holte der Auftraggeber dann nach und kam weiterhin zur Ansicht, dass die Preise auskömmlich seien. Daraufhin zog der unterlegene Bieter seinen Nachprüfungsantrag zurück (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 08.02.2021, Az. VK B 2-17/20).
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