Arbeitgeberleistung - Gewusst wie: Betriebliche Krankenversicherung – aber steuerfrei!
In Zeiten des Fachkräftemangels kann es auch für Büros in der Planungsbranche eine gute Idee sein, Mehrwerte für aktuelle und zukünftige Mitarbeitende zu bieten. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann dazu beitragen. Und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen lässt sie sich sogar steuerfrei gestalten.
Einstufung als steuerbegünstigter Sachbezug
Regulär sind Beiträge zu einer bKV bei den Mitarbeitenden steuer- und beitragspflichtig. Jedoch können diese auch zum steuerfreien Sachbezug werden, was den zusätzlichen Vorteil hat, dass dann auch keine Sozialabgaben anfallen. Dafür ist wichtig, dass pro Monat und pro Kopf nicht mehr als 50,- Euro gezahlt werden. Außerdem müssen zwei weitere essenzielle Bedingungen erfüllt werden.
Wahlmöglichkeit und Versicherungsabschluss
Zum einen ist es erforderlich, dass die Mitarbeitenden nicht die Wahl zwischen einer bKV oder einer Geldleistung haben. Denn hierdurch verlören die KV-Beiträge den Charakter eines Sachbezugs. Und zum anderen dürfen nicht die Mitarbeitenden selbst die Versicherungsnehmer sein und die Beiträge dann vom Arbeitergeber erstattet bekommen – denn auch dies käme einer Geldleistung gleich. Steuer- und beitragsfrei sind also betriebliche Krankenversicherungen, die maximal 50,- Euro monatlich kosten, bei denen die Mitarbeitenden nicht die Wahl einer alternativen Geldleistung haben und bei denen das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist. So sparen Arbeitgeber Abgaben und machen sich gleichzeitig auf dem Arbeitsmarkt interessant.
Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Ein persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.
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