AIA-Versicherung - Sekundenschlaf am Steuer kostet Führerschein
Sekundenschlaf am Steuer stellt eine Straftat dar, welcher der Entzug des Führerscheins folgt. Mit Beschluss vom 22.06.2015 bestätigte das Landgericht Wiesbaden eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts (Az. 1 Qs 61/15).
Der Fall:
Weil ein PKW-Fahrer während der Fahrt eingeschlafen war, krachte er nachts auf ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug, welches durch die Wucht nach vorne gegen einen dort geparkten Anhänger geschoben wurde. Da das Einschlafen am Steuer eine Straftat darstellt, entzog das Amtsgericht Wiesbaden dem Verursacher vorläufig die Fahrerlaubnis und beschlagnahmte den Führerschein. Mit dem Argument, er habe ein Einschlafen am Steuer bei der polizeilichen Protokollierung lediglich als eine der Möglichkeiten für die Unfallursache erwogen, legte der Beschuldigte Beschwerde ein. Bei Fahrtantritt seien ihm weder eine Übermüdung noch Ermüdungssignale aufgefallen und letztere hätten sich auch während der Fahrt nicht eingestellt.
Das Urteil:
Das LG Wiesbaden vertrat die Auffassung, dass diverse Überlegungen zur Unfallursache auf ein nicht vorhandenes Erinnerungsvermögen zum Unfallvorgang schließen ließen, was wiederum einen tatsächlichen Sekundenschlaf signalisiere, und wies die Beschwerde ab. Nach dem in berufenen Fachkreisen gesichertem Wissen wird ein gesunder, bis dato hellwacher Mensch nicht aus heiterem Himmel von Müdigkeit übermannt. Somit hätte der Beschuldigte gar nicht fahren dürfen.
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