AIA Versicherung - Die private Unfallversicherung für Rundum-Sorglos Schutz
Mit einem privat versicherten Unfallschutz, der weltweit 24 Stunden täglich im beruflichen und außerberuflichen Umfeld absichert, ist man gut bedient. Ein derart Versicherter steht besser da als jener Mitarbeiter eines Unternehmens, dessen Klage nach einem Unfall beim betriebsinternen Fußballturnier abgewiesen wurde. Das Gericht erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfiel (Urteil vom 12. Februar 2014, AZ.: S 2 U 54/13).
Was war passiert?
Einmal pro Jahr organisierte ein Mitarbeiter eines etwa 300 Beschäftigten starken Unternehmens ein Fußballturnier auf dem Betriebsgelände. Dazu wurden traditionell alle Kollegen sowohl zum Mitspielen als auch zum Zuschauen eingeladen. Für das leibliche Wohl war zu günstigen Preisen gesorgt und die Veranstaltung fand jeweils ihren Abschluss mit der Überreichung eines Siegerpokals.
Während des letzten Turniers verunfallte der Kläger beim Spiel. Für seinen daraus resultierenden Bänderriss im Fuß fühlte sich der gesetzliche Unfallversicherer nicht zuständig, da er die Veranstaltung weder als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung (es gab nur 32 Teilnehmer) noch als Betriebssport (aufgrund des Wettkampfcharakters) einordnete. Gegen die Nicht-Anerkennung als Arbeitsunfall erhob der Mitarbeiter Klage.
Das Sozialgericht Koblenz wies diese ab, da es die Veranstaltung als reine Freizeitgestaltung einstufte. Sie sei weder für das Unternehmen förderlich noch diene sie mit ihrem Turnus (nur einmal pro Jahr) dem Ausgleich körperlicher Belastungen bei der Arbeit.
Wie geht es besser?
Mit einer privaten Unfallversicherung, die – auch selbstverschuldete – Sport- und Verkehrsunfälle umfasst, hätte der Kläger bzgl. der finanziellen Folgen, die nicht selten existenzbedrohend sind, vollen Versicherungsanspruch gehabt. Kommt es gar zur Invalidität, sieht die Versicherung auch eine einmalige Kapitalzahlung und / oder eine lebenslange Unfall-Rente vor.
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