AIA-Verkehr - Auf dem Weg zur Baustelle: Finanzverwaltung stellt hohe Anforderungen an Fahrtenbücher
Baustellen gelten als vorübergehende Arbeitsstätte. Die durch den Arbeitsweg entstehenden Fahrtkosten können deshalb steuerlich geltend gemacht werden. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss ihr Fahrtenbuch den strengen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden. Abweichungen können zur Nichtanerkennung führen – diese Erfahrung musste ein Fahrer vor dem Finanzgericht Köln machen (Az. 10 K 33/15).
Der Fall:
Der Fahrer möchte Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Als Nachweis benutze er ein Diktiergerät, mit diesem er vor Beginn jeder Fahrt Datum, Zweck der Fahrt und Kilometerstand dokumentierte. Nach Ankunft am Zielort ergänze er die Angaben um besondere Vorkommnisse und den neuen Kilometerstand. Durchschnittlich zweimal wöchentlich wurden die Angaben in eine Excel-Tabelle übertragen und die einzelnen Blätter am Jahresende gedruckt und gebunden. Auch die Original-Tonaufnahmen wurden verwahrt und nicht überspielt. Trotzdem wurde der Antrag von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Der Fahrer reichte Klage ein beim Finanzgericht Köln.
Das Urteil:
Die Klage wurde abgewiesen. Zur Anerkennung des Fahrbuches sei es notwendig zu prüfen, ob die Bänder „eins zu eins“ in die Excel-Tabelle übertragen wurden – ein nicht vertretbarer Arbeitsaufwand für die Finanzbehörde, so die Entscheidung des Finanzgerichts Köln. Tipp:Warten Sie mit dem Ausdrucken Ihrer Aufzeichnungen nicht bis zum Jahresende, sondern tun Sie dies unmittelbar nach jeder Fahrt. So können eventuell Missverständnisse bezüglich der exakten Übertragung von Tonbandaufnahmen in die Tabelle vermieden werden. Außerdem kann die Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches von Vorteil sein, das Ihre Fahrdaten automatisch erfasst.
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