AIA - Service - Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten: Schwarzarbeit
Frage des Bauherrn:
Kann der Unternehmer nicht auch ohne Rechnung arbeiten?
Antwort des Architekten:
Ganz abgesehen davon, dass Schwarzarbeit strafbar ist, haben Sie bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Gewährleistung, d.h., wenn der Unternehmer etwas falsch macht, haben Sie Pech gehabt. Zwar hat der Handwerker dann auch keinen Anspruch auf den Werklohn, aber nicht selten ist der Schaden viel höher als die Handwerkerrechnung. Und ich setze obendrein noch meinen Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn ich das mitmache. Im Ergebnis sind wir daher alle Verlierer
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