AIA Service - Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten: Architektenvertrag
Architektenvertrag
Frage des Bauherrn:
Warum muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
Antwort des Architekten:
Ein schriftlicher Vertrag hat den Vorteil, dass für alle Beteiligten die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit eindeutig geregelt sind. Auch die zu erbringenden Leistungen sind damit klar bestimmt, so dass die Baumaßnahme reibungslos durchgeführt werden kann.
Die schriftliche Vereinbarung kann unkompliziert durch die Verwendung anerkannter Musterverträge der Architektenkammern oder der AIA AG getroffen werden https://www.aia.de/service/rechtsdienstleistungen/mustervertraege/