AIA Ratgeber - Schnee und Eis: Erinnern Sie Ihre Bauherren an die Verkehrssicherungspflicht
Der von einigen lang ersehnte, weiße Winter ist nun da. Doch neben seinen visuellen Reizen bringt er auch Gefahren mit sich, über die sich Ihre Bauherren klar sein sollten. Denn auch ein Haus im Rohbau unterliegt der Verkehrssicherungspflicht!
Und Schnee kann schnell zu spiegelglattem Eis werden und auf dem Baugrundstück für riskante Rutschpartien sorgen.
Erinnern Sie Ihren Bauherren daran, dass er als Grundstückseigentümer im Winter der Räum- und Streupflicht unterliegt. Sie bezieht sich selbstverständlich auf alle begehbaren Wege und Flächen auf dem Bauplatz, aber auch auf die Bürgersteige vor dem Grundstück. Mit den Sicherungspflichten kann Ihr Auftraggeber einen professionellen Winterdienst beauftragen. Insbesondere bei starkem, lang anhaltendem Schneefall oder Regen sollte er sich allerdings immer wieder überzeugen, dass jener seine Arbeit zuverlässig ausführt.
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